Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3164
OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05 (https://dejure.org/2005,3164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2005 - 4 U 22/05 (https://dejure.org/2005,3164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 4 U 22/05 (https://dejure.org/2005,3164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch einen unangemessenen unsachlichen Einfluss bei Anbieten eines hohen einmaligen Rabatts am Tag der Werbung; Verstoß gegen Wettbewerbsrecht bei hohem Rabatt für eine sehr kurze Zeitspanne; Wettbewerbsverstoß ...

  • Glücksspiel & Recht

    Übertriebenes Anlocken durch Zeitdruck bei Kaufentscheidung

  • Judicialis

    UWG § 1 a.F.; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr.... 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 1 n.F.; ; UWG § 7 a.F.; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 12 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 284; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 683

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 (a.F.)
    Unlautere Werbung für reduzierten Sonntagsverkauf nach alter und neuer rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Übertriebenes Anlocken + Zeitdruck = Wettbewerbsverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Übertriebenes Anlocken + Zeitdruck = Wettbewerbsverstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 86
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    Allein diese Anlockwirkung kann bei einem verständigen Verbraucher aber die Rationalität der Nachfrageentscheidung nicht völlig in den Hintergrund treten lassen (Vgl. BGH WRP 2003, 1428, 1429 -Einkaufsgutschein).
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 45/00

    Testbestellung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    Er wird davon abgehalten, sich mit dem Angebot der Mitbewerber zu befassen (vgl. BGH WRP 2002, 1133, 1135 -Testbestellung).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02

    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    Zum anderen ist der Klageantrag als in die Zukunft gerichteter Unterlassungsantrag aber auch nach dem jetzt geltenden Recht zu beurteilen (vgl. BGH WRP 2005, 88 -Puppenausstattungen; BGH WRP 2005, 330, 331 -Testamentsvollstreckung durch Steuerberater).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    Zum anderen ist der Klageantrag als in die Zukunft gerichteter Unterlassungsantrag aber auch nach dem jetzt geltenden Recht zu beurteilen (vgl. BGH WRP 2005, 88 -Puppenausstattungen; BGH WRP 2005, 330, 331 -Testamentsvollstreckung durch Steuerberater).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 40/01

    Umgekehrte Versteigerung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    Insoweit liegt dieser Fall anders als der, den der Bundesgerichtshof in Zusammenhang mit der Werbung für den Verkauf eines Gebrauchtwagens (vgl. BGH WRP 2004, 345, 347 -Umgekehrte Versteigerung im Internet) zu entscheiden hatte.
  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 45/04

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeitsvorausssetzungen einer Werbeanzeige für den

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    3) Nach altem Recht ist entsprechend der Senatsentscheidungen 4 U 6/03 und 4 U 45/04 OLG Hamm ein Verstoß gegen § 7 UWG gegeben, der die Werbung wettbewerbswidrig machte. Es hat sich um eine Verkaufsaktion außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs gehandelt, die sich auf ein ganzes Warensegment erstreckte und mit einem so hohen Rabatt verbunden war, dass die Verbraucher von einer so nicht wiederkehrenden Kaufmöglichkeit ausgegangen sind. Ob daneben noch ein Verstoß gegen § 1 UWG a.F. unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens vorgelegen hätte, wozu der Senat damals neigte, ohne das entscheiden zu müssen, kann auch hier offen bleiben. 4) Die beanstandete Werbung ist auch nach neuem Recht, nämlich wegen Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch einen unangemessenen unsachlichen Einfluss nach §§ 8, 3, 4 Nr. 1 UWG unlauter und deshalb zu unterlassen.
  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03

    Zur Wettbewerbsrechtlichkeit bei Werbeanzeigen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    3) Nach altem Recht ist entsprechend der Senatsentscheidungen 4 U 6/03 und 4 U 45/04 OLG Hamm ein Verstoß gegen § 7 UWG gegeben, der die Werbung wettbewerbswidrig machte. Es hat sich um eine Verkaufsaktion außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs gehandelt, die sich auf ein ganzes Warensegment erstreckte und mit einem so hohen Rabatt verbunden war, dass die Verbraucher von einer so nicht wiederkehrenden Kaufmöglichkeit ausgegangen sind. Ob daneben noch ein Verstoß gegen § 1 UWG a.F. unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens vorgelegen hätte, wozu der Senat damals neigte, ohne das entscheiden zu müssen, kann auch hier offen bleiben. 4) Die beanstandete Werbung ist auch nach neuem Recht, nämlich wegen Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch einen unangemessenen unsachlichen Einfluss nach §§ 8, 3, 4 Nr. 1 UWG unlauter und deshalb zu unterlassen.
  • OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07

    Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen

    Eintägige Rabattaktionen würden allgemein als unzulässig angesehen (OLG Hamm, GRUR 2006, 86; OLG Dresden, WRP 2006, 283 mit Nichtzulassungsbeschluss des Bundesgerichtshofs [K 18]).

    Andererseits kann eine sehr kurze zeitliche Befristung einer Rabattaktion unter bestimmten Umständen ("Überrumpelungsgefahr") deren Unlauterkeit begründen (vgl. Seichter, WRP 2006, 628, 631), nämlich dann, wenn für die Befristung kein zwingender Grund vorliegt, von der Aktion aber eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht und der Verbraucher vor der Nachfrageentscheidung keine ausreichende und zumutbare Möglichkeit eines Preisvergleichs hat (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 1.95 zu § 4 UWG; zur taggenauen Werbung für einen Sonntagsverkauf u.H. auf BGH, WRP 2002, 1105; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 222; OLG Hamm, GRUR 2006, 86, 87; OLG Dresden, WRP 2006, 283; LG Essen, WRP 2005, 763; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1074).

  • OLG Hamm, 29.01.2009 - 4 U 154/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Gutschrift beim Erwerb eines

    Sie meint, das Landgericht habe auch in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats im Urteil in der Sache 4 U 22/05 für ein unlauteres Anlocken nicht ausreichen lassen, dass ein Verbraucher durch eine Befristung in allgemeinen Zeitdruck geraten könne.

    Der vorliegende Fall lässt sich auch schon deshalb nicht mit dem vom Senat entschiedenen Fall "Sonntagsrabatt" (GRUR 2006, 86) vergleichen, wo es um 25 % Rabatt auf alle Küchen ging.

  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 200/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots des Erlasses des Kaufpreises für Möbel im

    Es muss vielmehr durch die beanstandete Werbeaktion mit ihren aleatorischen Reizen die Rationalität der Kaufentscheidung beeinträchtigt sein (OLG Hamm GRUR 2006, 86; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG § 4 Rz. 1.35).

    Vor allem kommt hier aber der Zeitdruck hinzu, unter den der Kunde gesetzt wird (vgl. BGH a.a.O. umgekehrte Versteigerung im Internet; OLG Hamm GRUR 2006, 86 - Sonntagsrabatt; Piper/Ohly UWG § 4 Rz. 1/87; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG § 4 Rz. 1.95).

  • OLG Köln, 05.12.2008 - 8 W 109/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächst höhere Gericht;

    Ersteres ergebe sich aus dem Urteil des OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 648; zweiteres lasse sich dem Urteil des OLG Naumburg vom 20.01.2006, 4 U 22/05 entnehmen, welches die Klägerin auszugsweise beifügte.

    Dieser Betrachtungsweise, die außerhalb eines Verbraucherinsolvenzverfahrens den Streitwert wesentlich niedriger und jedenfalls nicht mit dem vollen Forderungswert ansetzt, steht auch nicht das von der Klägerin zitierte Urteil des OLG Naumburg vom 20.01.2006, 4 U 22/05 entgegen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht